- Anleihe
- verzinsliches Wertpapier; Bond; Rentenpapier; Obligation; Schuldverschreibung; Schulden; Darlehen; Dispo (umgangssprachlich); Pump (umgangssprachlich); Mittelaufnahme (fachsprachlich); Kredit
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An|lei|he ['anlai̮ə], die; -, -n:a) größere langfristige Geldaufnahme besonders durch Gemeinden, Länder o. Ä., aber auch durch Banken und Unternehmen:öffentliche Anleihen; eine siebenprozentige Anleihe.b) ☆ bei jmdm. eine Anleihe machen: jmds. geistiges Eigentum verwenden:in seiner Rede machte er eine Anleihe bei dem bekannten Philosophen.Syn.: etwas von jmdm. übernehmen.* * *
Ạn|lei|he 〈f. 19〉1. (langfristige) Geldaufnahme2. 〈umg.; fig.〉 Verwendung fremden geistigen Eigentums● eine \Anleihe bei jmdm. aufnehmen, machen; in diesem Gedicht hat er eine \Anleihe bei Heine gemacht; geistige \Anleihe* * *
Ạn|lei|he, die; -, -n (Wirtsch.):1. größere langfristige Geldaufnahme am Kapitalmarkt:eine bis 2015 unkündbare A.;öffentliche, staatliche -n;eine A. [auf etw.] aufnehmen;eine A. bei jmdm. machen (sich von jmdm. Geld borgen);Ü -n bei Bach machen (bestimmte Elemente von Bach übernehmen).2. Anleihepapier:-n kaufen, begeben;der Kurs der A. ist gestiegen;in -n investieren.* * *
Ạn|lei|he, die; -, -n: größere langfristige Geldaufnahme am Kapitalmarkt: eine bis 1999 unkündbare A.; öffentliche, staatliche -n; eine A. [auf etw.] aufnehmen; eine A. bei jmdm. machen (Geld borgen); Ü die Formensprache der Möbel zeigt -n bei der Architektur (einen Rückgriff auf formale Elemente; Bild. Kunst III, 8); -n bei Reggae aus Jamaika (ran 2, 1980, 31); der Komponist hat hier -n bei der Barockmusik gemacht (von ihr formale Elemente übernommen).
Universal-Lexikon. 2012.